Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
König & Söhne Fenster und Türen
Inhaber: Vladislav König
Am Mühlberg 22
66484 Winterbach (Pfalz)
1. Unser Anspruch
Wir legen großen Wert auf Qualität, Zuverlässigkeit und eine fachgerechte Ausführung sämtlicher Arbeiten. Unsere Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den jeweils geltenden technischen Standards ausgeführt.
Ziel ist eine langlebige, sichere und hochwertige Lösung für unsere Kunden.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Montagen und sonstigen Leistungen der Firma König & Söhne Fenster und Türen.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots, die Unterzeichnung eines Auftrags oder eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Fenster, Türen und Bauelemente werden in der Regel individuell nach Maß gefertigt. Deshalb sind Materialbestellungen und Produktionskosten bereits vor der Montage zu leisten.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 70 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung
- 20 % der Auftragssumme bei Lieferung der Ware bzw. Bereitstellung zur Montage
- 10 % der Auftragssumme nach Fertigstellung und Abnahme
Bei größeren Bauvorhaben oder Gewerbeprojekten können individuelle Zahlungspläne vereinbart werden.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
5. Liefer- und Ausführungszeiten
Liefer- und Montagetermine werden nach bestem Wissen geplant und mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Sollten Lieferverzögerungen aufgrund von Herstellerengpässen, Materialverfügbarkeiten, behördlichen Anordnungen, Witterungseinflüssen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen entstehen, informieren wir unsere Kunden unverzüglich.
Wir bemühen uns stets um eine schnellstmögliche und zuverlässige Ausführung.
6. Montage und Ausführung
Die Montage erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Sofern vereinbart, erfolgt die Ausführung nach den aktuellen Empfehlungen der RAL-Montage und den geltenden technischen Regelwerken.
Bei Altbausanierungen können trotz größter Sorgfalt kleinere Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen wie Putz, Tapeten, Fliesen, Fensterbänken oder Laibungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Diese unvermeidbaren Begleiterscheinungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden.
Branchenübliche Farb-, Struktur- oder Maßtoleranzen stellen keinen Mangel dar, soweit Funktion und Gesamteindruck nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind.
Möbel, Dekorationen und sonstige Gegenstände im unmittelbaren Arbeitsbereich sind vor Beginn der Arbeiten zu entfernen oder ausreichend zu schützen.
Erforderliche Stromanschlüsse sowie ein ungehinderter Zugang zur Baustelle sind bereitzustellen.
8. Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt die gemeinsame Abnahme der Leistungen.
Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn:
- die eingebauten Elemente genutzt werden,
- keine wesentlichen Mängel vorliegen oder
- die Abnahme ohne berechtigten Grund verweigert wird.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
9. Gewährleistung und Wartung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Bei berechtigten Mängeln erhalten wir zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung.
Fenster, Türen, Beschläge und Dichtungen sind regelmäßig gemäß den Herstellerangaben zu warten und zu pflegen. Dies trägt wesentlich zur langfristigen Funktion, Sicherheit und Lebensdauer der Elemente bei.
Normale Wartungs-, Einstell- und Pflegearbeiten infolge gewöhnlicher Nutzung stellen keinen Gewährleistungsmangel dar.
10. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von König & Söhne Fenster und Türen.
11. Fördermittel und Energieberatung
Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu externen Energieberatern oder Fördermittel-Spezialisten.
Die Entscheidung über Förderungen erfolgt ausschließlich durch die zuständigen Stellen. Für Bewilligung, Höhe oder Ablehnung von Fördermitteln kann keine Haftung übernommen werden.
12. Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 2026
