AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

König & Söhne Fenster und Türen

Inhaber: Vladislav König

Am Mühlberg 22

66484 Winterbach (Pfalz)


1. Unser Anspruch

Wir legen großen Wert auf Qualität, Zuverlässigkeit und eine fachgerechte Ausführung sämtlicher Arbeiten. Unsere Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den jeweils geltenden technischen Standards ausgeführt.

Ziel ist eine langlebige, sichere und hochwertige Lösung für unsere Kunden.


2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Montagen und sonstigen Leistungen der Firma König & Söhne Fenster und Türen.


3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots, die Unterzeichnung eines Auftrags oder eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Fenster, Türen und Bauelemente werden in der Regel individuell nach Maß gefertigt. Deshalb sind Materialbestellungen und Produktionskosten bereits vor der Montage zu leisten.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 70 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung
  • 20 % der Auftragssumme bei Lieferung der Ware bzw. Bereitstellung zur Montage
  • 10 % der Auftragssumme nach Fertigstellung und Abnahme

Bei größeren Bauvorhaben oder Gewerbeprojekten können individuelle Zahlungspläne vereinbart werden.

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.


5. Liefer- und Ausführungszeiten

Liefer- und Montagetermine werden nach bestem Wissen geplant und mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Sollten Lieferverzögerungen aufgrund von Herstellerengpässen, Materialverfügbarkeiten, behördlichen Anordnungen, Witterungseinflüssen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen entstehen, informieren wir unsere Kunden unverzüglich.

Wir bemühen uns stets um eine schnellstmögliche und zuverlässige Ausführung.


6. Montage und Ausführung

Die Montage erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Sofern vereinbart, erfolgt die Ausführung nach den aktuellen Empfehlungen der RAL-Montage und den geltenden technischen Regelwerken.

Bei Altbausanierungen können trotz größter Sorgfalt kleinere Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen wie Putz, Tapeten, Fliesen, Fensterbänken oder Laibungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Diese unvermeidbaren Begleiterscheinungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden.

Branchenübliche Farb-, Struktur- oder Maßtoleranzen stellen keinen Mangel dar, soweit Funktion und Gesamteindruck nicht wesentlich beeinträchtigt werden.


7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind.

Möbel, Dekorationen und sonstige Gegenstände im unmittelbaren Arbeitsbereich sind vor Beginn der Arbeiten zu entfernen oder ausreichend zu schützen.

Erforderliche Stromanschlüsse sowie ein ungehinderter Zugang zur Baustelle sind bereitzustellen.


8. Abnahme

Nach Fertigstellung erfolgt die gemeinsame Abnahme der Leistungen.

Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn:

  • die eingebauten Elemente genutzt werden,
  • keine wesentlichen Mängel vorliegen oder
  • die Abnahme ohne berechtigten Grund verweigert wird.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.


9. Gewährleistung und Wartung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Bei berechtigten Mängeln erhalten wir zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung.

Fenster, Türen, Beschläge und Dichtungen sind regelmäßig gemäß den Herstellerangaben zu warten und zu pflegen. Dies trägt wesentlich zur langfristigen Funktion, Sicherheit und Lebensdauer der Elemente bei.

Normale Wartungs-, Einstell- und Pflegearbeiten infolge gewöhnlicher Nutzung stellen keinen Gewährleistungsmangel dar.


10. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von König & Söhne Fenster und Türen.


11. Fördermittel und Energieberatung

Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu externen Energieberatern oder Fördermittel-Spezialisten.

Die Entscheidung über Förderungen erfolgt ausschließlich durch die zuständigen Stellen. Für Bewilligung, Höhe oder Ablehnung von Fördermitteln kann keine Haftung übernommen werden.


12. Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.


13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.


15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 2026